Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermittlers RügenAuszeit Heike Jasmann

1. Geschäftszweck

RügenAuszeit vermittelt Buchungen von Ferienunterkünften an Gäste. RügenAuszeit ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB.

2. Vermittlungsvertrag

RügenAuszeit vermittelt den Abschluss von Beherbergungsverträgen für Ferienunterkünfte zwischen Gästen und Kunden. Kunden sind Eigentümer oder Agenturen der Ferienunterkünfte. Ein Beherbergungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Eigentümer, vertreten durch RügenAuszeit, dem Gast schriftlich oder per Email eine Buchungsbestätigung zugesandt hat.

3. Buchungs- und Stornierungsbedingungen

Mit der Buchungsbestätigung teilt RügenAuszeit im Auftrag des Eigentümers oder Agentur dem Kunden mit, bis zu welchem Termin die Anzahlung und Restzahlung zu zahlen ist. Wenn die Anzahlung, 7 Tage nach Buchung oder die Restzahlung 4 Wochen vor der Anreise nicht termingerecht auf dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Konto eingegangen ist, ist der Eigentümer, vertreten durch die RügenAuszeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu stornieren. Der Gast hat das Recht, seine Buchung innerhalb von 24 Stunden nach Versand der Buchungsbestätigung ohne Angaben von Gründen kostenfrei zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email erfolgen.

Anzahlung 20 % 7 Tage nach Buchung
Restzahlung 80 % 4 Wochen vor Anreise

Stornierungskosten
Standard

bis 7 Tage vor Reiseantritt kostenfrei stornierbar
ab 6 Tage vor Reiseantritt 100 % vom Gesamtpreis

 

RügenAuszeit kann aus nicht vorhersehbaren Gründen wie zum Beispiel höhere Gewalt, Buchungen stornieren oder ändern. Änderungen werden dem Gast unverzüglich mitgeteilt und Alternativangebote zugesandt.

 

4. Anzeige von Mängeln / Haftung, Pflichten des Gastes

4.1 Sollte die gebuchte Ferienunterkunft nicht ordnungsgemäß sein, muss sich der Gast umgehend mit RügenAuszeit in Verbindung setzten. RügenAuszeit haftet nicht für Mängel in der Ferienunterkunft. Der Gast ist verpflichtet, Mängel jeglicher Art unverzüglich spätestens am 2. Tag nach Anreise zu melden. Bei späterer Mängelanzeige tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein.

 

4.2 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebs zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
4.3 Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Beherbergungsbetrieb in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.
b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.
c) Verstöße hiergegen können den Beherbergungsbetrieb zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Beherbergungsbetrieb zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 3 dieser Bedingungen.

5. Reiseschutz

RügenAuszeit vermittelt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Vertragspartner sind in diesem Fall die ERGO Reiseversicherungs AG und der Gast. RügenAuszeit ist lediglich Vermittler.