Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermittlers RügenAuszeit Heike Jasmann

1. Geschäftszweck

RügenAuszeit vermittelt Buchungen von Ferienunterkünften an Gäste. RügenAuszeit ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB.

2. Vermittlungsvertrag

RügenAuszeit vermittelt den Abschluss von Beherbergungsverträgen für Ferienunterkünfte zwischen Gästen und Kunden. Kunden sind Eigentümer oder Agenturen der Ferienunterkünfte. Ein Beherbergungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Eigentümer, vertreten durch RügenAuszeit, dem Gast schriftlich oder per Email eine Buchungsbestätigung zugesandt hat.

3. Zahlungs- und Stornobedingungen

Zahlungsbedingungen

  • Bei Buchung werden 20 % des Gesamtpreises fällig.

  • Die restlichen 80 % sind spätestens 7 Tage vor Anreise zu zahlen.


Stornobedingungen

  • Bis 30 Tage vor Anreise:
    Die Stornierung ist kostenfrei.

  • 29 bis 8 Tage vor Anreise:
    Es werden 20 % des Gesamtpreises berechnet.

  • 7 Tage vor Anreise oder später:
    Es werden 100 % des Gesamtpreises berechnet.

 

RügenAuszeit kann aus nicht vorhersehbaren Gründen wie zum Beispiel höhere Gewalt, Buchungen stornieren oder ändern. Änderungen werden dem Gast unverzüglich mitgeteilt und Alternativangebote zugesandt.

 

4. Anzeige von Mängeln / Haftung, Pflichten des Gastes

4.1 Sollte die gebuchte Ferienunterkunft nicht ordnungsgemäß sein, muss sich der Gast umgehend mit RügenAuszeit in Verbindung setzten. RügenAuszeit haftet nicht für Mängel in der Ferienunterkunft. Der Gast ist verpflichtet, Mängel jeglicher Art unverzüglich spätestens am 2. Tag nach Anreise zu melden. Bei späterer Mängelanzeige tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein.

 

4.2 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebs zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
4.3 Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Beherbergungsbetrieb in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.
b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.
c) Verstöße hiergegen können den Beherbergungsbetrieb zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Beherbergungsbetrieb zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 3 dieser Bedingungen.

5. Reiseschutz

RügenAuszeit vermittelt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Vertragspartner sind in diesem Fall die ERGO Reiseversicherungs AG und der Gast. RügenAuszeit ist lediglich Vermittler.